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Feuerverbot auf Stadt- bzw. im Siedlungsgebiet wird aufgehoben.

28. August 2026
Das Verbot ist per Freitag, 28. August 2026, ausser Kraft gesetzt. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit galt seit 13. Juli 2026 auf Illnau-Effretiker Stadtgebiet ein Feuer- und Feuerwerkverbot. Trotz weiterhin verbreiteter Trockenheit kann nach erfolgten Regenfällen und angesichts zurückgehender Temperaturen das Verbot im Siedlungsgebiet aufgehoben werden. Das kommunale Feuerverbot wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, annulliert. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt aufrechterhalten.

Seit Juni anhaltend hohe Temperaturen und ausbleibende flächendeckende Regenfälle führten ab Juli zu grosser Trockenheit in Wäldern, auf Böden und Feldern, Wiesen, Böschungen und Hecken. Das Risiko, wonach bereits kleine Funkenwürfe grosse Brände hätten entfachen können, erwies sich als sehr gross.

Um Gefahren durch Brände und das Risiko für Naturschäden, Gefährdung von Menschenleben und die Zerstörung von Sachwerten zu verhindern, erliess der Stadtpräsident am 11. Juli 2026 für das Stadtgebiet von Illnau-Effretikon ein generelles Feuerverbot.

Dieses Verbot galt ergänzend zum absoluten Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt, das von der kantonalen Baudirektion erlassen wurde.
 

AUFHEBUNG DES VERBOTES IM SIEDLUNGSGEBIET

Immer noch herrscht verbreitet Trockenheit. Nach den Niederschlägen der vergangenen Woche und angesichts des nun erfolgten Temperaturrückgangs hat sich das Brandrisiko nun erheblich vermindert. Aufgrund einer Lagebeurteilung und gemäss Einschätzung der Sicherheitsfachleute kann das allgemeine Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden.

Mit Verfügung vom 27. August 2026 hat der Stadtpräsident das Feuerverbot im Siedlungsgebiet nun widerrufen. Das Verbot wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.

Das durch die kantonale Baudirektion ausgesprochene im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt absolut geltende Feuerverbot gilt nach wie vor.

AUFRUF ZUM SPARSAMEN UMGANG MIT TRINKWASSER GILT WEITERHIN

Trotz der erfolgten Niederschläge hat sich die Lage der Trinkwasserzufuhr bei den Grundwasserfassungen und Quellen noch nicht wieder vollständig normalisiert. Die Trinkwasserversorgung ist sichergestellt. Die Bevölkerung wird dennoch angehalten, das Trinkwasser weiterhin sparsam zu nutzen.

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Präsidialverfügung; Aufhebung Feuerverbot (PDF, 234 kB) Download 0 Präsidialverfügung; Aufhebung Feuerverbot
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