Feuer- und Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet
Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. Die Wetterprognosen sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Für eine Entspannung der Lage sind erhebliche Regenmengen über eine längere Zeitspanne notwendig.
Die Trockenheit führt zu einem erhöhten Brandrisiko, das die Natur schädigen, Menschenleben gefährden und Sachwerte zerstören kann.
Aus diesen Gründen beurteilen die involvierten Stellen sowohl die Waldbrandgefahr als auch die allgemeine Brandgefahr (auf Feldern, auf Wiesen, auf Grünstreifen, Hecken, usw.) als sehr erheblich.
VERFÜGUNG STADT ILLNAU-EFFRETIKON PER 13. JULI 2026
Die Stadt Illnau-Effretikon hat ein generelles Feuerverbot auf dem gesamten Stadtgebiet ab Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr, verfügt. Das Feuerverbot umfasst folgende Regelungen:
- Kein Abbrennen von Höhenfeuern.
- Kein Abbrennen von Feuer- und Kleinfeuerwerken (inkl. Vulkane, usw.) und Zündkörpern jeglicher Art.
- Kein Anzünden von Fackeln.
- Kein Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer.
- Keine offenen Grill-, Lager- oder 1. August-Feuer im Freien (Feuerung mit Holz, Kohle oder Holzkohle), unabhängig vom Abstand zum Wald. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen, Einweggrills auf öffentlichem oder privatem Grund, auf Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen.
- Kein Steigenlassen von «Himmelslaternen», Glücks- und Wunschlaternen, Heissluftballonen, Ballonen mit Wunderkerzen und dergleichen (gekaufte oder selbstgefertigte).
Das Grillieren mit bzw. das Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills bleibt im Freien und auch auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen erlaubt. Vorbehalten bleiben anderslautende Regeln der jeweiligen Hausverwaltung. Bei der Verwendung von Gas- oder Elektrogrills sind die üblichen
Sorgfaltsmassnahmen zu beachten (Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund).
Dieses Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr, und dauert bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbotes bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge.
Wir bitten Sie, sich an das Verbot zu halten und danken für das Verständnis.
Zugehörige Objekte
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| Präsidialverfügung Anordnung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 259 kB) | Download | 0 | Präsidialverfügung Anordnung Feuer- und Feuerwerksverbot |